Bijan Sadighi (Geschäftsführer von heidi)
12. Juli 2024
Der Fachkräftemangel stellt viele Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen. Insbesondere in handwerklichen bzw. technischen Berufen, wie beispielsweise Elektroniker, wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter die unbefristete Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung. Die Regelung bietet Arbeitskräften aus dem Westbalkan einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, bei dem auf die vollständige Anerkennung der Qualifikation verzichtet werden kann und eröffnet somit Unternehmen neue Möglichkeiten der nachhaltigen Personalgewinnung aus Drittstaaten.
Die Westbalkanregelung ist eine Sonderregelung im deutschen Einwanderungsrecht (§ 26 Abs. 2 BeschV), die es Staatsangehörigen aus sechs Westbalkanstaaten ermöglicht, unter erleichterten Bedingungen in Deutschland zu arbeiten. Diese Regelung gilt für folgende Länder:
Ein besonderer Vorteil der Westbalkanregelung ist, dass sie zur Einreise grundsätzlich keine Anerkennung der beruflichen Qualifikation in Deutschland voraussetzt und für jede Art der Beschäftigung gilt (mit Ausnahme reglementierter Berufe).
Ursprünglich war die Regelung bis Ende des Jahres 2023 befristet. Durch die jüngsten Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde die Regelung jedoch entfristet und kann somit bis auf Weiteres in Anspruch genommen werden (Informationen zu weiteren Neuerungen im Rahmen der FEG-Reformen finden Sie bei Make it in Germany).
Der Prozess der Arbeitsaufnahme über die Westbalkanregelung läuft gemäß § 26 Abs. 2 BeschV wie folgt ab:
Für Arbeitgeber:
Für Arbeitnehmer:
Kontigentierung:
Die Westbalkanregelung ist auf ein jährliches Kontingent von 50.000 Zustimmungen durch die Bundesagentur für Arbeit begrenzt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitgeber, eine Inanspruchnahme frühzeitig zu planen und das Verfahren rechtzeitig einzuleiten. Aktuelle Informationen über den Kontingentstand erhalten Sie auf der Seite der Bundesangentur für Arbeit.
Die Westbalkanregelung bietet deutschen Unternehmen eine vielversprechende Möglichkeit, dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen. Sie eröffnet Zugang zu motivierten Arbeitskräften und kann zur Diversifizierung und Stärkung der Belegschaft beitragen. In der Praxis bieten die Begrenzung der Regelung sowie organisatorischer Aufwand jedoch Hürden für Arbeitgeber. Für eine erfolgreiche Nutzung der Westbalkanregelung ist es deshalb wichtig, den Prozess sorgfältig zu planen, mögliche Herausforderungen zu antizipieren und geeignete Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Neben der Westbalkanregelung bieten weitere Initiativen wie beispielsweise die Berufserfahrenen-Regelung oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren zusätzliche attraktive Möglichkeiten, Fachkräfte außerhalb der Westbalkanstaaten zu gewinnen.
Als auf internationale Fachkräftegewinnung spezialisierte Experten, können wir Ihnen gerne Ihre Fragen zur Westbalkanregelung oder der Einstellung internationaler Fachkräfte beantworten. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie heidi Sie bei der Fachkräftegewinnung unterstützen kann.
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Die Westbalkanregelung ermöglicht Arbeitskräften aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie gilt für nicht-reglementierte Beschäftigungen und erlaubt die Einreise ohne erforderliche Anerkennung der beruflichen Qualifikation.
Arbeitnehmer müssen die Staatsangehörigkeit eines der sechs Westbalkanstaaten besitzen, in den letzten 24 Monaten keine Asylbewerberleistungen in Deutschland bezogen haben, und bei einem Alter über 45 Jahren ein bestimmtes Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Die Vorabzustimmung muss von Arbeitgebern als Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vor der Visumsbeantragung eingeholt werden. Die Vorabzustimmung wird dabei für die Inanspruchnahme der Westbalkanregelung benötigt und beschleunigt das spätere Visumsverfahren.
Ja, es gibt ein jährliches Kontingent von 50.000 Zustimmungen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ursprünglich war die Regelung bis Ende des Jahres 2023 befristet. Durch die jüngsten Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde die Regelung jedoch entfristet und kann somit bis auf Weiteres in Anspruch genommen werden.