Das beschleunigte Fachkräfteverfahren als Einwanderungsturbo?

A portrait of the author of the post, Bijan Sadighi, Managing Director of heidi

Bijan Sadighi (Geschäftsführer von heidi)
02. Juli 2024

A skilled foreign technician installing an Information technology

Der Hintergrund

Der Fachkräftemangel ist ein drängendes Problem für viele Unternehmen in Deutschland. Insbesondere in handwerklichen bzw. technischen Berufen, wie beispielsweise Elektroniker, wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Deshalb rückt die internationale Fachkräftegewinnung für Unternehmen vermehrt in den Mittelpunkt. Neben der Frage, wie und wo qualifizierte Fachkräfte weltweit gewonnen werden können, stellt sich für Unternehmen auch die Frage, wie der Einreiseprozess für Fachkräfte aus Drittstaaten verläuft. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet hierzu seit 2020 eine interessante Lösung in Form des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll deutschen Unternehmen ermöglichen, qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten schneller und unkomplizierter einzustellen. In diesem Artikel erklären wir, wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren funktioniert und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Dabei fokussieren wir uns auf nicht-reglementierte Berufe (z.B. Elektroniker, Kfz-Mechatroniker usw.).

Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird durch den Arbeitgeber initiiert, der mit einer Vollmacht der einzustellenden ausländischen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde den Prozess startet. Dieses Verfahren ist sowohl für Fachkräfte mit Berufsausbildung als auch für solche mit Hochschulabschluss möglich, solange sie sich noch in einem Drittstaat aufhalten.

Voraussetzungen für das Verfahren

Die Voraussetzungen, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen zu können, sind:

  1. Konkretes Arbeitsplatzangebot: Der Arbeitgeber möchte die Fachkraft einstellen, und es existiert ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
  2. Ausbildung: Die Fachkraft verfügt über einen im Ausstellungsland staatlich anerkannten Berufsabschluss oder Hochschulabschluss.

Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Der Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gestaltet sich wie folgt:

  1. Bevollmächtigung: Die Fachkraft sendet dem Arbeitgeber eine unterschriebene Vollmacht zur Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sowie weitere benötigte Unterlagen (siehe unten). Ein Muster für die Vollmacht finden Sie hier. Falls der Arbeitgeber durch eine Drittpartei vertreten werden soll, kann eine Untervollmacht ausgestellt werden.
  2. Vereinbarung mit der Ausländerbehörde: Arbeitgeber (als Bevollmächtigter) und zuständige Ausländerbehörde schließen die Vereinbarung über die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ab. Die Vereinbarung legt u.a. den Verfahrensablauf, einzuhaltende Fristen sowie die Pflichten der beteiligten Akteure fest. Die zuständige Ausländerbehörde ist je nach Bundesland entweder eine Zentralstelle oder, falls eine solche Zentralstelle im Bundesland des Arbeitgebers nicht existiert, die lokale Ausländerbehörde. Eine Liste von Ansprechpartnern für das beschleunigte Fachkräfteverfahren finden Sie hier. Die Ausländerbehörde agiert als zentraler Ansprechpartner und Mittler. Sie kommuniziert mit allen weiteren involvierten Behörden. Eine Muster-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde finden Sie ebenfalls hier.
  3. Einreichung der Unterlagen: Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Dokumente bei der Ausländerbehörde ein (siehe unten).
  4. Anerkennungs- und Zustimmungsverfahren:  Die Ausländerbehörde leitet das Anerkennungsverfahren für den ausländischen Abschluss bzw. das Verfahren für den ZAB-Nachweis ein, falls die Anerkennung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung nicht notwendig ist (siehe unseren Beitrag zur Berufserfahrenen-Regelung). Darüber hinaus holt die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein.
  5. Vorabzustimmung: Die Ausländerbehörde stellt eine Vorabzustimmung aus, die der Arbeitgeber an die Fachkraft weiterleitet.
  6. Visumsbeantragung: Die Fachkraft vereinbart einen Visumstermin und gibt dabei an, dass die Vorabzustimmung aus dem beschleunigten Fachkräfteverfahren vorliegt.

Welche Unterlagen sind für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich?

Um das beschleunigte Fachkräfteverfahren erfolgreich zu beantragen, müssen Arbeitgeber unter anderem folgende Unterlagen bereitstellen (die genaue Zusammensetzung der Dokumente ist abhängig davon, ob eine Anerkennung erreicht werden soll oder nicht):

  1. Vollmacht der ausländischen Fachkraft
  2. Kopie des Reisepasses der Fachkraft
  3. Nachweise über Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  4. Tabellarischer Lebenslauf
  5. Ggf. Arbeitszeugnisse und weitere Nachweise
  6. Erklärung, dass bisher noch kein Anerkennungsantrag gestellt wurde

Sobald alle Unterlagen vorliegen, unterzeichnen Arbeitgeber und Ausländerbehörde die Vereinbarung, in der auch die Fristen und der Ablauf des Verfahrens festgelegt sind.

Entstehende Kosten des Verfahrens

Die Bearbeitungsgebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beträgt 411 EUR. Weitere Kosten können für Beglaubigungen und Übersetzungen entstehen.

Fristen im beschleunigten Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren zeichnet sich durch klar geregelte Fristen aus:

  1. Anerkennung der Qualifikationen: Innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen
  2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Innerhalb von einer Woche
  3. Termin zur Visumsbeantragung: Innerhalb von drei Wochen
  4. Visumsentscheidung: Innerhalb von drei Wochen nach dem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung

Die Gesamtdauer des Verfahrens inklusive Anerkennungsprozess beträgt in der Regel vier Monate. Ist die Anerkennung bereits vorhanden oder ist die Anerkennung nicht notwendig bei ausreichender Berufserfahrung, kann das Verfahren entsprechend kürzer sein.

Zusammenfassender Überblick

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist eine wertvolle Möglichkeit für deutsche Unternehmen, dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken und qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland schneller und unkomplizierter einzustellen. Durch klare Fristen und zentrale Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde wird der Prozess der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten deutlich vereinfacht und beschleunigt.

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Häufig gestellte Fragen

01

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein Prozess im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der es deutschen Unternehmen ermöglicht, qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern schneller und einfacher einzustellen als im herkömmlichen Verfahren.

02

Wer kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen?

Arbeitgeber können es für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss nutzen, die sich noch in einem Drittstaat aufhalten und über ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland verfügen.

03

Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Die Gesamtdauer bis zur Einreise der Fachkraft beträgt grundsätzlich ca. vier Monate, kann aber deutlich kürzer ausfallen, wenn die Anerkennung bereits vorliegt oder bei ausreichender Berufserfahrung nicht erforderlich ist.

04

Welche Kosten entstehen beim beschleunigten Fachkräfteverfahren?

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 411 EUR. Zusätzliche Kosten können für Beglaubigungen und Übersetzungen anfallen.

05

Was sind die Hauptvorteile des beschleunigten Fachkräfteverfahrens?

Die Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens verspricht einen vereinfachten und beschleunigten Prozess zur Einstellung ausländischer Fachkräfte. Zusätzlich garantiert das Verfahren planbare Fristen für einzelne Prozessschritte.