Bijan Sadighi (Geschäftsführer von heidi)
02. Juli 2024
Der Fachkräftemangel ist ein drängendes Problem für viele Unternehmen in Deutschland. Insbesondere in handwerklichen bzw. technischen Berufen, wie beispielsweise Elektroniker, wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Deshalb rückt die internationale Fachkräftegewinnung für Unternehmen vermehrt in den Mittelpunkt. Neben der Frage, wie und wo qualifizierte Fachkräfte weltweit gewonnen werden können, stellt sich für Unternehmen auch die Frage, wie der Einreiseprozess für Fachkräfte aus Drittstaaten verläuft. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet hierzu seit 2020 eine interessante Lösung in Form des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll deutschen Unternehmen ermöglichen, qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten schneller und unkomplizierter einzustellen. In diesem Artikel erklären wir, wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren funktioniert und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Dabei fokussieren wir uns auf nicht-reglementierte Berufe (z.B. Elektroniker, Kfz-Mechatroniker usw.).
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird durch den Arbeitgeber initiiert, der mit einer Vollmacht der einzustellenden ausländischen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde den Prozess startet. Dieses Verfahren ist sowohl für Fachkräfte mit Berufsausbildung als auch für solche mit Hochschulabschluss möglich, solange sie sich noch in einem Drittstaat aufhalten.
Die Voraussetzungen, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen zu können, sind:
Der Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gestaltet sich wie folgt:
Um das beschleunigte Fachkräfteverfahren erfolgreich zu beantragen, müssen Arbeitgeber unter anderem folgende Unterlagen bereitstellen (die genaue Zusammensetzung der Dokumente ist abhängig davon, ob eine Anerkennung erreicht werden soll oder nicht):
Sobald alle Unterlagen vorliegen, unterzeichnen Arbeitgeber und Ausländerbehörde die Vereinbarung, in der auch die Fristen und der Ablauf des Verfahrens festgelegt sind.
Die Bearbeitungsgebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beträgt 411 EUR. Weitere Kosten können für Beglaubigungen und Übersetzungen entstehen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren zeichnet sich durch klar geregelte Fristen aus:
Die Gesamtdauer des Verfahrens inklusive Anerkennungsprozess beträgt in der Regel vier Monate. Ist die Anerkennung bereits vorhanden oder ist die Anerkennung nicht notwendig bei ausreichender Berufserfahrung, kann das Verfahren entsprechend kürzer sein.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist eine wertvolle Möglichkeit für deutsche Unternehmen, dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken und qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland schneller und unkomplizierter einzustellen. Durch klare Fristen und zentrale Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde wird der Prozess der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten deutlich vereinfacht und beschleunigt.
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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein Prozess im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der es deutschen Unternehmen ermöglicht, qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern schneller und einfacher einzustellen als im herkömmlichen Verfahren.
Arbeitgeber können es für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss nutzen, die sich noch in einem Drittstaat aufhalten und über ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland verfügen.
Die Gesamtdauer bis zur Einreise der Fachkraft beträgt grundsätzlich ca. vier Monate, kann aber deutlich kürzer ausfallen, wenn die Anerkennung bereits vorliegt oder bei ausreichender Berufserfahrung nicht erforderlich ist.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 411 EUR. Zusätzliche Kosten können für Beglaubigungen und Übersetzungen anfallen.
Die Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens verspricht einen vereinfachten und beschleunigten Prozess zur Einstellung ausländischer Fachkräfte. Zusätzlich garantiert das Verfahren planbare Fristen für einzelne Prozessschritte.